Die Logistik- und Transportindustrie, einer der vom Staat für die Entwicklung geförderten Schlüsselsektoren, ist in verschiedene Sektoren mit Wirtschaftswachstum vorgedrungen. Umschlagkisten aus Kunststoff können Unternehmen dabei helfen, eine standardisierte Logistik zu erreichen und bieten erhebliche Vorteile bei Transport, Lagerung, Be- und Entladen, Handhabung, Verpackung, Vertrieb, Verarbeitung und Informationsmanagement.
Vorsichtsmaßnahmen für Kunststoff-Umschlagkisten in Logistik und Transport:
1. Die Vorschriften für die Lagerung von Umschlagkisten aus Kunststoff müssen eingehalten werden. Beispielsweise müssen Anzahl und Gewicht jeder Kunststoff-Umschlagkiste in einer Sendung konsistent sein; nicht mehr oder weniger ist akzeptabel. Unterschiedliche Empfänger und unterschiedliche Ladungen können nicht in einer einzigen Kunststoff-Umschlagkiste gemischt werden. Die Kiste muss vollständig beladen, flach gestapelt, alle vier Seiten flach, die Ecken im 90-Grad-Winkel und die oberste Ebene ausgerichtet sein.
Zusätzlich zu den Originalverpackungsmarkierungen müssen auf beiden Seiten der Kunststoff-Umschlagkiste, in die die Gabeln des Gabelstaplers eingesetzt werden, das Bruttogewicht, der Zielhafen, die Anzahl der Kisten und die Anzahl der Kisten aufgedruckt sein. Das Ladungsgewicht jeder Kunststoff-Wendekiste darf das angegebene maximale Bruttogewicht nicht überschreiten.
2. Die Fracht für in Kunststoffcontainern verpackte Waren wird auf der Grundlage des Bruttogewichts und -volumens des beladenen Containers abzüglich des Gewichts und der Höhe des Containers berechnet. Das bedeutet, dass der Container selbst frachtfrei ist.
3. Es gibt bestimmte Einschränkungen hinsichtlich der Ladung, die in Kunststoffbehältern transportiert werden darf. Nicht alle Güter können in Containern transportiert werden. Die für den Containertransport geeignete Ladung beschränkt sich auf verpackte sonstige Güter. Lose, unverpackte, übergewichtige, überlange oder gekühlte Waren können nicht in Containern transportiert werden. Es dürfen niemals zwei gefährliche Güter mit unterschiedlichen Eigenschaften im selben Container transportiert werden.
4. Beim Transport von Gütern in Kunststoffbehältern muss auf allen Transportpapieren der Vermerk „Containertransport“ angegeben werden.
5. Jeder Container muss sicher umreift sein und über ausreichende Festigkeit und Stabilität verfügen, um normalen Gefahren auf See, Be- und Entladevorgängen sowie Bewegungen standzuhalten und gleichzeitig bestimmten Drücken standzuhalten.